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Fahrzeugstandortwechsel

Zuzug von ausserhalb in unseren Zulassungsbezirk ohne Halterwechsel:

 

Seit 01.01.2015 ist es möglich, bei einem Standortwechsel eines zugelassenen Fahrzeuges die bisherigen Kennzeichen beizubehalten.

Bei Zulassungen von außerhalb unseres Zulassungsbezirkes auf den gleichen Fahrzeughalter (also z.B. bei Umzug in unseren Landkreis) müssen folgende Unterlagen vorgelegt werden:

 

  • Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis (nur bei Kennzeichen-Wechsel)

  • Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung

  • Elektronische Versicherungsbestätigung (früher Doppelkarte) 

  • gültigen Untersuchungsbericht über die Hauptuntersuchung

  • gültigen Nachweis der Sicherheitsprüfung (falls erforderlich)

  • bisherige Kennzeichenschilder (wenn das Fahrzeug noch zugelassen ist und die Kennzeichen gewechselt werden sollen)

  • gültigen Personalausweis oder Reisepass von der Person,auf die die Zulassung durchgeführt werden soll

  • Von unseren ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern benötigen wir zusätzlich zum Identitätsnachweis noch eine Meldebestätigung vom Einwohnermeldeamt der zuständigen Gemeinde!

  • SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer (nur bei Kennzeichen-Wechsel) (Formular)

  • Vollmacht mit SEPA-Lastschriftmandat/Einzug Kfz-Steuer (Formular) wenn die Zulassung von einer anderen Person durchgeführt wird (auch unbedingt bei Familienangehörigen erforderlich) 

 

Zusätzlich bei Personenfirmen:

 

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass des Firmeninhabers 

  • Gewerbeanmeldung
     

Zusätzlich bei juristischen Personen (z.B. GmbH):

 

  • Gewerbeanmeldung und Personalausweis oder Reisepass des Geschäftsführers

  • Handelsregisterauszug

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