Anmeldung - Ausfuhrkennzeichen
Ausfuhrkennzeichen
Bitte beachten:
Besteht im Inland kein Wohnsitz/Firmensitz, so ist der Aufenthaltsort des Antragstellers ausschlaggebend.
Dieser kann nur durch persönliche Vorsprache nachgewiesen werden.
Die Fahrzeuge müssen zur Identifizierung bei der Zulassunsbehörde Freising vorgefahren werden.
Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens werden folgende Unterlagen benötigt:
Zulassungsbescheinigung Teil II/Fahrzeugbrief oder Betriebserlaubnis
Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein oder Abmeldebescheinigung
3 fache Versicherungsbestätigungskarte (gelb)
- Gültigen Identitätsnachweis, Reisepass oder Personalausweis
Kennzeichenschilder (falls das Fahrzeug zugelassen ist)
Gültigen Untersuchungsbericht über die Hauptuntersuchung
- Nachweis der Sicherheitsprüfung (falls erforderlich)
Zusätzlich bei Firmen: Gewerbeanmeldung, Handelsregister (falls vorhanden), Ausweis und Vollmacht des Firmeninhabers/Geschäftsführers.
Ausfuhrkennzeichen
Seit 01.07.2010 wird die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens davon abhängig gemacht, dass vorab die Kfz-Steuer beglichen wird. Dies kann durch Vorlage eines SEPA-Lastschriftmandats zur Abbuchung der Kfz-Steuer erfolgen oder durch Bareinzahlung bei einem Zollamt. (Steuerbescheid + Einzahlungsbeleg bitte vorlegen)
Hinweise
- Im Bereich Ausfuhrkennzeichen gilt, dass für die Dauer der Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens eine gültige Hauptuntersuchung für das betreffende Fahrzeug nachgewiesen werden muss.
- Für die Zuteilung eines Ausfuhrkennzeichens ohne deutsche Fahrzeugpapiere informieren sie sich bitte in der Zulassungsstelle.
- Der bisher notwendige Internationale Zulassungsschein entfällt, kann jedoch auf Antrag des Fahrzeughalters zusätzlich ausgestellt werden.