Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE
Der Führerschein kann erst verlängert werden, wenn bestimmte ärztliche Kontrolluntersuchungen stattgefunden haben (Näherers weiter unten bei den erforderlichen Unterlagen). Nach Ablauf der Gültigkeit dürfen die genannten Klassen nicht mehr geführt werden (auch wenn Sie bereits einen Antrag auf Verlängerung gestellt haben!). Sie dürfen die entsprechenden Fahrzeuge erst wieder führen, wenn Ihnen die verlängerte Fahrerlaubnis ausgehändigt wurde.
WICHTIG:
Ggf. erforderliche Berufskraftfahrerqualifikation beachten (bitte im Vorfeld mit dem Arbeitgeber klären). siehe dazu auch -> Bundesamt für Logistik und Mobilität
Verlängerung rechtzeitig beantragen!
Frühestens 6 Monate, spätestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit,
Die Antragestellung kann mittels der unten aufgeführten Unterlagen schriftlich erfolgen. Für die Verlängerung muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Hierfür ist auf dem bei dem im Antrag angefügten Kontrollblatt über dem fettgedruckten schwarzen Streifen innerhalb des Rechtecks die Unterschrift für den neuen Führerschein zu leisten.
Anträge und Dokumente
Zur Beantragung der Verlängerung der Klassen D1,D1E,D,DE (Kosten: 38,80 € + ggf. Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises: min. 37,50 €; Hierfür erhalten Sie nach Antragstellung eine Kostenrechnung zugesandt.) sind folgende Unterlagen beim Landratsamt einzureichen:
- Kopie der Vorder- und Rückseite vom gültigem Personalausweis (oder Kopie der Vorder- und Rückseite vom gültigem Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- deutscher EU-Kartenführerschein (Vorder- und Rückseite in Kopie)
- Nachweis über ausreichendes Sehvermögen im Original; Der Nachweis ist durch ein Gutachten oder Zeugnis eines Augenarztes oder eines Betriebs-/Arbeitsmediziners nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung zu erbringen. Formblatt
- Nachweis über die gesundheitliche Eignung im Original; Dafür wird eine Bescheinigung über die ärztliche Untersuchung nach Anlage 5 Nr. 1 zur Fahrerlaubnisverordnung benötigt. Formblatt
- Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. medizinisch-psychologisches Gutachten im Original, das Aussagen über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet (Bei Verlängerungen über das 50. Lebensjahr hinaus)
- Erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG für Behörden bzw. erweitertes europäisches Führungszeugnis für Behörden (bei EU-Ausländern), Beantragung erfolgt über die Wohnsitzgemeinde
Bitte beachten Sie: Sie müssen das nebenstehende Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten sorgfältig durchlesen und die Einwilligungserklärung unterschrieben mitschicken!