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Namensänderung im Führerschein

Die Berichtigung des Führerscheins wegen Namensänderung ist nicht zwingend vorgeschrieben, bei beabsichtigten Reisen ins Ausland jedoch empfehlenswert. Hiefür muss ein Nachweis über die Namensänderung (geänderter Personalausweis oder Reisepass) vorgelegt werden. Falls Sie noch einen alten Führerschein (grau/rosa) besitzen, muss im Zuge der Berichtigung ein Umtausch in den neuen Kartenführerschein erfolgen.

 

Umtausch in den EU-Kartenführerschein

 

Falls Sie bereits einen Kartenführerschein besitzen, muss im Zuge der Berichtigung ebenfalls ein neuer Führerschein ausgestellt werden.

 

Die Antragestellung kann mittels der unten aufgeführten Unterlagen schriftlich erfolgen. Hierfür muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Hierfür ist auf dem bei den Downloads hinterlegtem Kontrollblatt über dem fettgedruckten schwarzen Streifen innerhalb des Rechtecks die Unterschrift für den neuen Führerschein zu leisten.

Anträge und Dokumente

Zur Beantragung der Ausstellung eines neuen Führerscheins wegen Namensänderung (Kosten: 25,30 €; Hierfür erhalten Sie nach Antragstellung eine Kostenrechnung zugesandt.) sind folgende Unterlagen beim Landratsamt einzureichen:


- Kopie von gültigem Personalausweis (oder Kopie von gültigem Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)

- Nachweis über die Namensänderung (wenn nicht bereits aus geändertem Personalausweis oder Reisepass ersichtlich)

- Führerschein (in Kopie)
- Unterschrift für neuen Führerschein (auf Kontrollblatt)
- 1 biometrisches Lichtbild neuesten Datums ohne Kopfbedeckung - nicht älter als 2 Jahre (Format 35 x 45 mm)
- falls noch kein EU-Kartenführerschein im Besitz sein sollte - siehe Umtausch in den EU-Kartenführerschein

 

Bitte beachten Sie: Sie müssen das nebenstehende Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten sorgfältig durchlesen und die Einwilligungserklärung unterschrieben mitschicken!

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