Vorlesen

Fahrerlaubnis/ Führerschein

Hinweis: Den aktuellen Bearbeitungsstand können Sie hier einsehen. Bitte stellen Sie daher rechtzeitig, möglichst 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit der Fahrerlaubnis bzw. Erreichen des Mindestalters, Ihren Antrag.

 

Zur Bearbeitung Ihres Fahrerlaubnisantrages müssen Sie folgende Unterlagen mit dem Antragsformular über Ihre Fahrschule beim Landratsamt einreichen:

 

  • Bestätigung des Antrags durch die Wohnsitzgemeinde
  • 1 biometrisches Lichtbild neuesten Datums ohne Kopfbedeckung ( Format 35 x 45 mm )
  • Unterschrift für Ihren Kartenführerschein, welche bei der Fahrschule oder in der Fahrerlaubnisbehörde zu leisten ist
  • 39,60 bei Erteilung 38,80 bei Erweiterung

 

 

Zusätzlich bei Anträgen für die Klassen AM, A, A1, B, BF17, BE, L, T

  • Sehtestbescheinigung
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe

 

Zusätzlich bei Anträgen für die Klassen C, CE, C1, C1E

 

  • Gutachten/Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (Formblatt)
  • Ärztliche Bescheinigung nach Maßgabe der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung (Formblatt)
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • ggf. Berufskraftfahrerqualifikation (bitte im Vorfeld mit dem Arbeitgeber oder der Fahrschule klären) Die Notwendigkeit kann bei persönlicher Antragstellung in der Führerscheinstelle besprochen werden (siehe auch -> Bundesamt für Güterkraftverkehr).

 

 

Zusätzlich bei Anträgen für die Klassen D, DE, D1, D1E

 

  • Gutachten/Zeugnis über das Sehvermögen nach Anlage 6 zur Fahrerlaubnisverordnung (Formblatt)
  • Ärztliche Bescheinigung nach Maßgabe der Anlage 5 der Fahrerlaubnisverordnung durch einen Arbeits- oder Betriebsmediziner (Formblatt)
  • Betriebs- oder arbeitsmedizinisches Gutachten bzw. medizinisch-psychologisches Gutachten, das Ausgang über die Belastbarkeit, Orientierungs-, Konzentrations- und Aufmerksamkeitsleistung sowie die Reaktionsfähigkeit beinhaltet
  • Erweitertes Führungszeugnis für Behörden bzw. europäisches Führungszeugnis für Behörden (bei EU-Ausländern), Beantragung erfolgt über die Wohnsitzgemeinde
  • Nachweis über die Ausbildung in Erster Hilfe
  • ggf. Berufskraftfahrerqualifikation (bitte im Vorfeld mit dem Arbeitgeber oder der Fahrschule klären) Die Notwendigkeit kann bei persönlicher Antragstellung in der Führerscheinstelle besprochen werden (siehe auch -> Bundesamt für Güterkraftverkehr).
  • Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis (erhältlich bei der Fahrschule)

Bürgerservice Kontakt

Kontakt
Sie können uns Ihre Fragen, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden mitteilen. Wir werden diese umgehend bearbeiten und Sie darüber informieren, wie es weiter geht.
Mit der Nutzung dieses Formulares stimmen Sie zu, dass wir Ihre Daten speichern und verarbeiten. Weitere informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Bürgerhilfsstelle

Permalink