Eintragung der Schlüsselzahl B197
Seit 01.04.2021 ist es möglich, mittels einer praktischen Ausbildung zum Führen von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B (Anlage 7 der Fahrschüler-Ausbildungsordnung) die Aufhebung der Beschränlung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe zu beantragen. Hierfür erfolgt der Eintrag der Schlüsselzahl 197 bei Fahrerlaubnisklasse B.
Die Beschränkung entfällt nur bei der Klasse B. Bei den Klassen BE, C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE entfällt die Beschränkung durch diesen Nachweis nicht. Für diese Klassen ist nach wie vor eine praktische Prüfung auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe erforderlich.
Der entsprechende Nachweis erfolgt durch eine von der Fahrschule auszustellende Bescheinigung.
Die Antragestellung kann mittels der unten aufgeführten Unterlagen schriftlich erfolgen. Für die Eintragung der Schlüsselzahl muss ein neuer Führerschein ausgestellt werden. Hierfür ist auf dem bei den Downloads hinterlegtem Kontrollblatt über dem fettgedruckten schwarzen Streifen innerhalb des Rechtecks die Unterschrift für den neuen Führerschein zu leisten.
Anträge und Dokumente
Zur Eintragung der Schlüsselzahl B 197 (Kosten: 38,60 €; Hierfür erhalten Sie nach Antragstellung eine Kostenrechnung zugesandt.) sind folgende Unterlagen beim Landratsamt einzureichen:
- Kopie von gültigem Personalausweis (oder Kopie von gültigem Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)
- Führerschein (in Kopie)
- Unterschrift für neuen Führerschein (auf Kontrollblatt)
- 1 biometrisches Lichtbild neuesten Datums ohne Kopfbedeckung - nicht älter als 2 Jahre (Format 35 x 45 mm)
- Nachweis über die praktische Ausbildung zum Führen von Kraftfahrzeugen mit Schaltgetriebe der Klasse B (im Original)
- falls noch kein EU-Kartenführerschein im Besitz sein sollte - siehe Umtausch in den EU-Kartenführerschein
Bitte beachten Sie: Sie müssen das nebenstehende Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten sorgfältig durchlesen und die Einwilligungserklärung unterschrieben mitschicken!