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Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) - früher Schlüsselzahl 95

Bei Berufskraftfahrern ist im Regelfall die Ausstellung Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) zusätzlich zum Führerschein erforderlich. Früher erfolgte dies durch Eintragung der Schlüsselzahl 95 in den Führerschein.

 

Wenn die Schlüsselzahl 95 bereits im Führerschein eingetragen ist oder war oder bereits ein Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) ausgestellt war, kann die Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) mittels Vorlage von Weiterbildungsbescheinigungen (35 Stunden mit Unterrichtseinheiten von mindestens 7 Stunden) erfolgen. Die älteste Weiterbildung darf dabei nicht älter als 5 Jahre sein. Auch darf die Weiterbildung nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt zur Ausstellung vorgelegt worden sein. Bei der Weiterbildung müssen 3 Kenntnisbereiche abgedeckt werden. Dabei muss in jedem Kenntisbereich mindestens ein Unterkenntnisbereich abgedeckt werden.  Eine einmalige Wiederholdung von Unterkenntnisbereichen ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Auch können spezielle Aus- oder Weiterbildungsmaßnahmen als Teil des Unterrichts im Umfang von 7 Stunden angerechnet werden (z.B. ADR-Schulungen). Weitere Informationen finden Sie unter § 4 BKrFQV - Einzelnorm (gesetze-im-internet.de.

 

Bei Erstausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) ist eine Grundqualifikation vorzulegen. Weitere Informationen zum Thema Berufkraftfahrerqualifikation finden sie hier.

 

Falls gleichzeitig mit der Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) die Fahrerlaubnis verlängert werden muss, bitten wir die nachfolgenden Seiten aufzurufen:

Siehe hier für LKW-Klassen (C1,C1E,C,CE)

Siehe hier für Bus-Klassen (D1,D1E,D,DE)

 

WICHTIG:

Eintragung rechtzeitig beantragen. 

Frühestens 6 Monate, spätestens 3 Monate vor Ablauf der Gültigkeit,

 

Die Antragestellung kann mittels der unten aufgeführten Unterlagen schriftlich erfolgen. Es muss immer ein neuer Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) ausgestellt werden. Hierfür ist auf dem bei den Downloads hinterlegtem Kontrollblatt über dem fettgedruckten schwarzen Streifen innerhalb des Rechtecks die Unterschrift für den neuen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) zu leisten.

Anträge und Dokumente

Zur Beantragung der Ausstellung des Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) (Kosten bei Direktversandt im Inland: 32,50 € + ggf. Prüfung von Zusatzausbildungen je 7,00 €; Hierfür erhalten Sie nach Antragstellung eine Kostenrechnung zugesandt.) sind folgende Unterlagen beim Landratsamt einzureichen:

 

- Kopie von gültigem Personalausweis (oder Kopie von gültigem Reisepass mit aktueller Meldebescheinigung - nicht älter als 3 Monate)

- Führerschein (in Kopie)

- Unterschrift für neuen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) (auf Kontrollblatt)

- 1 biometrisches Lichtbild neuesten Datums ohne Kopfbedeckung - nicht älter als 2 Jahre (Format 35 x 45 mm)

- Weiterbildung nach dem Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (bzw. Grundqualifikation)

 

Bitte beachten Sie: Sie müssen das nebenstehende Informationsblatt zur Erhebung personenbezogener Daten sorgfältig durchlesen und die Einwilligungserklärung unterschrieben mitschicken!

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