Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)
Aktuelles
Terminbuchung
Bitte buchen Sie zur Abholung Ihres Führerscheins oder zur Aushändigung eines internationalen Führerscheins einen Termin (nicht zur Antragsabgabe).
Aktueller Bearbeitungsstand
Bitte beachten Sie unsere aktuelle Bearbeitungszeit. Eine Übersicht über die einzelne Bearbeitungsdauer finden sie hier.
Öffnungszeiten
Die Fahrerlaubnisbehörde ist jeden Mittwoch ganztägig geschlossen. Ab 11. März 2024 ist die Fahrerlaubnisbehörde montags jeweils nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Parteiverkehr geöffnet.
Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.
Allgemeine Hinweise
Bitte prüfen Sie anhand der untenstehenden Punkte, ob ihr Anliegen dort aufgeführt ist und eine schriftliche Beantragung möglich ist. In diesen Fällen lassen Sie uns bitte den jeweiligen Antrag zusammen mit den benötigten Unterlagen per Post zukommen oder werfen diesen in den Briefkasten des Landratsamtes Freising ein. Achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen. Bei schriftlicher Antragstellung wird Ihnen zur Begleichung der jeweiligen Gebühr eine Kostenrechnung zugesandt.
Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen, um eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrages zu ermöglichen.
Sollte Ihr Anliegen nicht aufgeführt sein, können Sie uns eine E-Mail-Anfrage zu Ihrem Anliegen zukommen lassen.
Zum 01.04.2024 ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) in Kraft getreten. Mit Artikel 14 CanG wurden auch Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung vorgenommen.
Diese Änderungen müssen derzeit noch abschließend bewertet werden. Daher kommt es leider zu längeren Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug/Verzicht, sofern dem vorliegenden Sachverhalt der vorherige Konsum oder Besitz von Cannabis zu Grunde lag.
Wir bitten Sie, von telefonischen und auch E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand und Eingangsdatum von eingereichten Anträgen abzusehen, damit wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung des eigentlichen Anliegens nutzen können. Es ist derzeit aufgrund des Antragsaufkommens auch nicht möglich, Auskünfte zum Bearbeitungsstand zu erteilen. Eine Nachforschung über den Antragseingang kann ebenfalls nicht erfolgen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Sollten tatsächlich noch Unterlagen benötigt werden, setzen wir uns mit den Betroffenen in Verbindung.
Führerschein-Umtausch
Bitte beachten Sie die Informationen zum verpflichtenden Umtausch in den befristeteten EU-Kartenführerschein. Die Verpflichtung, bis wann ein Führerschein getauscht werden muss, richtet sich nach der folgenden Tabelle. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag frühestens ein Jahr vor Ablauf der Frist gestellt werden sollte. In Fällen, in denen aktuell noch keine Umtauschpflicht besteht, verlängert sich aufgrund des immensen Antragsaufkommens die Bearbeitungsdauer deutlich.
I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 (grau, rosa) ausgestellt worden sind:
Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
vor 1953 | 19. Januar 2033 |
1953 bis 1958 | 19. Juli 2022 |
1959 bis 1964 | 19. Januar 2023 |
1965 bis 1970 | 19. Januar 2024 |
1971 oder später | 19. Januar 2025 |
II. Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*:
Ausstellungsjahr des Führerscheins | Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss |
1999 bis 2001 | 19. Januar 2026 |
2002 bis 2004 | 19. Januar 2027 |
2005 bis 2007 | 19. Januar 2028 |
2008 | 19. Januar 2029 |
2009 | 19. Januar 2030 |
2010 | 19. Januar 2031 |
2011 | 19. Januar 2032 |
2012 bis 18. Januar 2013 | 19. Januar 2033 |
* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Bitte prüfen Sie anhand der untenstehenden Punkte, ob ihr Anliegen dort aufgeführt ist und eine schriftliche Beantragung möglich ist. Bitte stellen Sie möglichst schriftlich Ihren Antrag.
Bitte beachten Sie, dass bei jeder Vorsprache ein gültiges Ausweisdokument der betreffenden Person vorzulegen ist.
Bei Vorsprachen durch bevollmächtigte Personen muss für den Betroffenen und den Bevollmächtigten ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.
Weiterführende Informationen
Umschreibung einer ausländischen Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis
Aushändigung des Führerscheins
Begleitetes Fahren ab 17
Fahrerlaubnis / Führerschein
Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
Internationaler Führerschein
Eintragung der Schlüsselzahl B196
Eintragung der Schlüsselzahl B96
Eintragung der Schlüsselzahl B197
Ersatzführerschein bei Verlust / Diebstahl
Ersatzführerschein bei Beschädigung
Karteikartenabschrift
Umtausch einer deutschen "Altfahrerlaubnis" (grau oder rosa) in den EU-Kartenführerschein
Austragung einer Sehhilfe
Umschreibung einer Dienstfahrerlaubnis
Namensänderung im Führerschein
Ausnahme vom Mindestalter Klasse B
Ausnahme vom Mindestalter Klasse L / T
Fahreignungsregister
Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE
Verlängerung einer Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE
Ausstellung eines Fahrerqualifizierungsnachweises (FQN) - früher Schlüsselzahl 95
Ansprechpartner
E-Mail-Adresse der Fahrerlaubnisbehörde: |
Fax-Nr. der Fahrerlaubnisbehörde: |
08161/600-93300 |
Wir sind telefonisch erreichbar am Mo, Di, Do und Fr von 10:00 - 12:00 Uhr sowie Do zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr. |
Fragen zum Führerschein-Pflichtumtausch (deutsche "Alt"Führerscheine grau und rosa): |
08161/600-33316 |
Allgemeine Fragen: |
08161/600-33310 |
Neubau, Zi.Nr. 537:
Büro für Publikumsverkehr
Sachgebietsleiterin
Frau Werner
Zimmer 540
Tel.Nr.: 08161/600-33301
E-Mail: andrea.werner[at]kreis-fs.de
Neuerteilung nach Entziehung der Fahrerlaubnis oder Verzicht
Fahrlehrer- und Fahrschulrecht
Neubau, Zi. Nr. 534 bis 538
E-Mail: Neuerteilung[at]kreis-fs.de
Frau Pichlmaier (Mo - Mi)
Tel.Nr.: 08161/600-33337
Frau Görg-Schwager (nicht Mi)
Tel.Nr.: 08161/600-33336
Frau Dittrich
Tel.Nr.: 08161/600-33335
Fachliche Leitung der Neuerteilung
Neubau, Zi.Nr. 532:
Herr Thalhammer
Tel.Nr.: 08161/600-33331
Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (früher Punktsystem) und bei Fahrerlaubnis auf Probe
Neubau, Zi. Nr. 540
Frau Hofstetter
Tel.Nr.: 08161/600-33328
Frau Manhart
Tel.Nr.: 08161/600-33327
Frau Nadler
Tel.Nr.: 08161/600-33326