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Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle)

Aktuelles

Terminbuchung

Bitte buchen Sie zur Abholung Ihres Führerscheins oder zur Aushändigung eines internationalen Führerscheins einen Termin (nicht zur Antragsabgabe). 


Aktueller Bearbeitungsstand

Bitte beachten Sie unsere aktuelle Bearbeitungszeit. Eine Übersicht über die einzelne Bearbeitungsdauer finden sie hier.


Öffnungszeiten

Die Fahrerlaubnisbehörde ist jeden Mittwoch ganztägig geschlossen. Ab 11. März 2024 ist die Fahrerlaubnisbehörde montags jeweils nur nach vorheriger Terminvereinbarung für den Parteiverkehr geöffnet.

Bitte beachten Sie unsere Öffnungszeiten.


Allgemeine Hinweise

Bitte prüfen Sie anhand der untenstehenden Punkte, ob ihr Anliegen dort aufgeführt ist und eine schriftliche Beantragung möglich ist. In diesen Fällen lassen Sie uns bitte den jeweiligen Antrag zusammen mit den benötigten Unterlagen per Post zukommen oder werfen diesen in den Briefkasten des Landratsamtes Freising ein. Achten Sie unbedingt auf eine Antragstellung mit vollständigen Unterlagen. Bei schriftlicher Antragstellung wird Ihnen zur Begleichung der jeweiligen Gebühr eine Kostenrechnung zugesandt. 

 

Bitte nutzen Sie die gesetzliche Möglichkeit, Ihren Antrag bereits 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bzw. vor Erreichen des Mindestalters zu stellen, um eine reibungslose Bearbeitung Ihres Antrages zu ermöglichen.

 

Sollte Ihr Anliegen nicht aufgeführt sein, können Sie uns eine E-Mail-Anfrage zu Ihrem Anliegen zukommen lassen.

 

Zum 01.04.2024 ist das Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz – CanG) in Kraft getreten. Mit Artikel 14 CanG wurden auch Änderungen in der Fahrerlaubnisverordnung vorgenommen.

Diese Änderungen müssen derzeit noch abschließend bewertet werden. Daher kommt es leider zu längeren Bearbeitungszeiten bei Anträgen auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis nach Entzug/Verzicht, sofern dem vorliegenden Sachverhalt der vorherige Konsum oder Besitz von Cannabis zu Grunde lag.

 

Wir bitten Sie, von telefonischen und auch E-Mail-Anfragen zum Bearbeitungsstand und Eingangsdatum von eingereichten Anträgen abzusehen, damit wir die Bearbeitungskapazitäten ausschließlich zur Bearbeitung des eigentlichen Anliegens nutzen können. Es ist derzeit aufgrund des Antragsaufkommens auch nicht möglich, Auskünfte zum Bearbeitungsstand zu erteilen. Eine Nachforschung über den Antragseingang kann ebenfalls nicht erfolgen. Ihre Anträge werden nach Eingangsdatum bearbeitet. Sollten tatsächlich noch Unterlagen benötigt werden, setzen wir uns mit den Betroffenen in Verbindung.

 


Führerschein-Umtausch

 

Bitte beachten Sie die Informationen zum verpflichtenden Umtausch in den befristeteten EU-Kartenführerschein. Die Verpflichtung, bis wann ein Führerschein getauscht werden muss, richtet sich nach der folgenden Tabelle. Bitte beachten Sie, dass ein Antrag frühestens ein Jahr vor Ablauf der Frist gestellt werden sollte. In Fällen, in denen aktuell noch keine Umtauschpflicht besteht, verlängert sich aufgrund des immensen Antragsaufkommens die Bearbeitungsdauer deutlich. 

       

I. Führerscheine, die bis einschließlich 31. Dezember 1998 (grau, rosa) ausgestellt worden sind: 

 

Geburtsjahr des Fahrerlaubnisinhabers

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

vor 195319. Januar 2033
1953 bis 195819. Juli 2022
1959 bis 196419. Januar 2023
1965 bis 197019. Januar 2024
1971 oder später19. Januar 2025

 

II. Kartenführerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind*: 

 

Ausstellungsjahr des Führerscheins

Tag, bis zu dem der Führerschein umgetauscht sein muss

1999 bis 200119. Januar 2026
2002 bis 200419. Januar 2027
2005 bis 200719. Januar 2028
200819. Januar 2029
200919. Januar 2030
201019. Januar 2031
201119. Januar 2032
2012 bis 18. Januar 201319. Januar 2033

* Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.


 

Bitte prüfen Sie anhand der untenstehenden Punkte, ob ihr Anliegen dort aufgeführt ist und eine schriftliche Beantragung möglich ist. Bitte stellen Sie möglichst schriftlich Ihren Antrag.

                            

 

Bitte beachten Sie, dass bei jeder Vorsprache ein gültiges Ausweisdokument der betreffenden Person vorzulegen ist. 

Bei Vorsprachen durch bevollmächtigte Personen muss für den Betroffenen und den Bevollmächtigten ein gültiges Ausweisdokument vorgelegt werden.                              


Weiterführende Informationen


Ansprechpartner

E-Mail-Adresse der Fahrerlaubnisbehörde:

fuehrerscheinstelle[at]kreis-fs.de

Fax-Nr. der Fahrerlaubnisbehörde:

08161/600-93300

Wir sind telefonisch erreichbar am

Mo, Di, Do und Fr von 10:00 - 12:00 Uhr

sowie Do zusätzlich von 14:00 - 16:00 Uhr.

Fragen zum Führerschein-Pflichtumtausch (deutsche "Alt"Führerscheine grau und rosa):

08161/600-33316

Allgemeine Fragen:

08161/600-33310

 

Neubau, Zi.Nr. 537:  

Büro für Publikumsverkehr

 

Sachgebietsleiterin

Frau Werner
Zimmer 540
Tel.Nr.: 08161/600-33301
E-Mail: andrea.werner[at]kreis-fs.de

 

Neuerteilung nach Entziehung der Fahrerlaubnis oder Verzicht

Fahrlehrer- und Fahrschulrecht

Neubau, Zi. Nr. 534 bis 538

E-Mail: Neuerteilung[at]kreis-fs.de

 

Frau Pichlmaier (Mo - Mi)

Tel.Nr.: 08161/600-33337

 

Frau Görg-Schwager (nicht Mi)

Tel.Nr.: 08161/600-33336

 

Frau Dittrich

Tel.Nr.: 08161/600-33335

 

 

Fachliche Leitung der Neuerteilung

Neubau, Zi.Nr. 532:

Herr Thalhammer

Tel.Nr.: 08161/600-33331

 

Maßnahmen nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem (früher Punktsystem) und bei Fahrerlaubnis auf Probe

Neubau, Zi. Nr. 540 

Frau Hofstetter

Tel.Nr.: 08161/600-33328

 

Frau Manhart

Tel.Nr.: 08161/600-33327

 

Frau Nadler

Tel.Nr.: 08161/600-33326

 

Bürgerservice Kontakt

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