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Wohngeld

Das Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens.

 

Diesen Zuschuss gibt es als:

 

  • Mietzuschuss für Mieter einer Wohnung oder eines Zimmers und als
  • Lastenzuschuss für den Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung

 

Ob und in welcher Höhe Wohngeldleistungen zustehen, hängt ab von

 

  • der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder
  • der Höhe des Gesamteinkommens
  • der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung

 

Wohngeld kann nur gewährt werden, wenn Sie einen Antrag stellen und die Voraussetzungen nachweisen. Antragsformulare erhalten Sie bei der örtlichen Gemeinde- oder Stadtverwaltung, in der Ihr Wohnraum liegt, bei der Wohngeldbehörde im Landratsamt Freising.

Die Antragsformulare können Sie auch auf dieser Seite unter "Formulare und Dokumente" herunterladen.

Der Antrag ist von der wohngeldberechtigten Person (Mieter oder Eigentümer des selbst genutzten Wohnraums) zu stellen und bei der Wohngeldbehörde einzureichen.


Was ist das neue Wohngeld-Plus?

Erklär-Videos


Weiterführende Informationen:

Für weitere Informationen besuchen Sie bitte die folgenden Seiten:

Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr

Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen

Bayern Portal


Formulare und Dokumente:

Online-Wohngeldantrag

Antrag auf Mietzuschuss ab 01.01.2023 

Erläuterungen zum Antrag auf Mietzuschuss ab 01.01.2023

Antrag auf Lastenzuschuss ab 01.01.2023

Erläuterung zum Antrag auf Lastenzuschuss ab 01.01.2023 

Erklärung Einnahmen (Anlage zum Wohngeldantrag)

Flyer zum Wohngeld

Verdienstbescheinigung

Datenschutzhinweise zum Wohngeldantrag


Ansprechpartner:

 

Zuständigkeit: A-B, I-J

Frau Fischer
Tel.: 08161/600-324 36
E-Mail: wohngeldbehoerde@kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Donnerstag
Zimmer: 624


Zuständigkeit: H

Herr Schweiger
Tel.: 08161/600-324 31
E-Mail: wohngeldbehoerde[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Dienstag - Freitag
Zimmer: 622


Zuständigkeit: C - G, W - V


Frau Frombeck
Tel.: 08161/600-324 37

E-Mail:wohngeldbehoerde[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 620


Zuständigkeit: Mb - Mz, O, R - S

Frau Onnich
Tel.: 08161/600-324 33
E-Mail: wohngeldbehoerde[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 620

Zuständigkeit: K - Ma, T, Z

Frau Tielmann
Tel.: 08161/600-324 32
E-Mail: wohngeldbehoerde[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Freitag
Zimmer: 622


Zuständigkeit: N, P - Q, U, X - Y

Frau Diewald
Tel.: 08161/600-324 34
E-Mail:wohngeldbehoerde[at]kreis-fs.de
Erreichbarkeit: Montag - Dienstag
Zimmer: 624