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Apostilleverfahren

Deutsche Personenstandsurkunden und Meldebescheinigungen, die im Ausland z.B. für eine Heirat, ein Studium oder ein Beschäftigungsverhältnis verlangt werden, müssen grundsätzlich kosten- und zeitintensiv durch die entsprechende konsularische Vertretung legalisiert werden. Für die Legalisation durch ausländische Konsulate ist zuvor eine Beglaubigung der Urkunden durch eine deutsche Behörde erforderlich.

 

Nach dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Übereinkommen vom 05.10.1961) tritt an deren Stelle die Apostille, also ein vereinfachtes Verfahren.

Diesem Übereinkommen sind zwischenzeitlich eine Vielzahl von Staaten beigetreten. Näheres über die Mitgliedsstaaten erfahren Sie bei Ihrem Standesamt oder bei uns.

 

Die Apostille umfasst die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift, der Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist.

 

Bevor die Dokumente der Regierung von Oberbayern vorgelegt werden können, ist in der Regel bei Urkunden der hiesigen Standesämter und Bescheinigungen der Meldebehörden eine Vorbeglaubigung durch das Landratsamt erforderlich. Sie können diese Dokumente unter Angabe des Staates, in dem diese vorgelegt werden müssen, und Angabe des Grundes der Vorlage im Original an uns schicken. Sollten Sie die Dokumente persönlich abgeben wollen, ist zuvor eine telefonische Terminvereinbarung erforderlich.

Nach Vorbeglaubigung der Dokumente schicken wir diese an die Regierung von Oberbayern; von dort erhalten Sie diese mit der Kostenrechnung direkt nach Hause zurück.

 

Die Regierung von Oberbayern erhebt in der Regel Gebühren je Apostille in Höhe 20,00 €.


Ansprechpartner

Edmund Muskatewitz

Zimmer 716

Tel.Nr.: 08161/600-647

Fax: 08161/600-698

E-Mail: edmund.muskatewitz[at]kreis-fs.de

 

 

 

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