Apostilleverfahren
Deutsche Personenstandsurkunden und Meldebescheinigungen, die im Ausland z.B. für eine Heirat, ein Studium oder ein Beschäftigungsverhältnis verlangt werden, müssen grundsätzlich kosten- und zeitintensiv durch die entsprechende konsularische Vertretung legalisiert werden. Für die Legalisation durch ausländische Konsulate ist zuvor eine Beglaubigung der Urkunden durch eine deutsche Behörde erforderlich.
Nach dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Legalisation (Haager Übereinkommen vom 05.10.1961) tritt an deren Stelle die Apostille, also ein vereinfachtes Verfahren.
Diesem Übereinkommen sind zwischenzeitlich eine Vielzahl von Staaten beigetreten. Näheres über die Mitgliedsstaaten erfahren Sie bei Ihrem Standesamt oder bei uns.
Die Apostille umfasst die Bestätigung der Echtheit der Unterschrift, der Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner der Urkunde gehandelt hat, und gegebenenfalls die Echtheit des Siegels, mit dem die Urkunde versehen ist.
Die sog. Vorbeglaubigung der Unterschrift des Standesbeamten und des Dienstsiegels erhalten Sie zu den üblichen Öffnungszeiten oder nach vorhergehender Terminvereinbarung bei uns. Die Anbringung des Apostillevermerks nimmt anschließend die Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München, vor.
Die Regierung von Oberbayern erhebt in der Regel Gebühren je Apostille in Höhe 20,00 €.
Ansprechpartner
Edmund Muskatewitz
Zimmer 716
Tel.Nr.: 08161/600-647
Fax: 08161/600-698
E-Mail: edmund.muskatewitz[at]kreis-fs.de