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Jagd- und Fischereirecht (Untere Jagdbehörde)

Aktuelles

  • Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich !

  • Bei Verlängerungen von Jagdscheinen wird folgendermaßen verfahren:

    1. Per Post zusenden oder in den Briefkasten des Landratsamtes Freising einwerfen: 
        - Ausgefüllter Antrag auf Verlängerung eines Jagdscheines (s. Formulare & Informationen)
        - Bestätigung der Jagdhaftpflichtversicherung für den beantragten Zeitraum
        - Jagdschein im Original
        - ggf. aktueller Pachtvertrag
        - ggf. Passfoto für Neuausstellung (falls kein Feld für eine weitere Verlängerung mehr vorhanden ist)
    2. Nach Erledigung erhalten Sie den Jagdschein zusammen mit der Kostenrechnung per Postzustellungsurkunde (PZU) wieder zurück
  • Termine der öffentlichen Hegeschauen für das Jagdjahr 2022/2023:

    • 1. Hegeschau am Mi, 26.04.2023, 19.00 Uhr in 85414 Kirchdorf, Schuhbauers Tenne

    • 2. Hegeschau am Fr, 28.04.2023, 19.00 Uhr in 85419 Mauern, Gasthaus Zum Alten Wirt

  • Die Streckenliste ist jährlich bis spätestens 10.04. am Landratsamt Freising -Untere Jagdbehörde- einzureichen.

    • Gemäß § 16 Abs. 2 AVBayJG ist die Streckenliste nach einem vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF) herausgegebenen Muster zu führen. Das bekannte Muster ist im Wildtierportal unter http://www.wildtierportal.bayern.de/mam/cms01/wald/jagd/dateien/streckenliste_a_b.pdf abrufbar.

      Im Zuge der fortschreitenden Digitalisierung kann die Streckenliste zwischenzeitlich durch die Revierinhaber nicht nur elektronisch erfasst, sondern auch an die untere Jagdbehörde online übermittelt werden. Somit entfällt das manuelle Übertragen der papierbasierten Streckenliste in ein IT-System.

      Da es jedoch derzeit noch nicht möglich ist, durch die Software das Unterschriftserfordernis nach § 16 Abs. 2 AVBayJG zu ersetzen, ist weiterhin eine unterschriebene Streckenliste erforderlich. Der Revierinhaber hat daher die elektronisch übermittelte Streckenliste auszudrucken und unterschrieben an die zuständige untere Jagdbehörde zu senden. Dieser Ausdruck wird als ein Muster nach § 16 Abs. 2 AVBayJG anerkannt.

      Die Vorteile für die Revierinhaber bei Nutzung des Systems liegen auf der Hand: So kann die Streckenliste bereits im Laufe des Jahres fortlaufend in diesem System geführt werden. Damit entfällt die spätere manuelle Überführung in das System. Zum anderen sind diverse Plausibilitätsprüfungen integriert, so dass Fehleingaben möglichst vermieden werden (z. B. fälschliche Erfassung von Fallwild als erlegtes Wildes außerhalb der Jagdzeit). Zusätzlich werden die jeweiligen Summen automatisch gebildet, so dass auch hier eine mögliche Fehlerquelle ausgeschlossen und der Revierinhaber entlastet wird.

      Wie funktioniert es?

      Zum Einpflegen und Übertragen der Streckenzahlen wird ein Zugang zur Webanwendung „JagdOnline“ (https://www.jagdstrecke-bayern.de) der Fa. Condition (Systemanbieter bei der UJB) benötigt.

      Diesen bekommt man für sein Revier von Frau Riedl, UJB. (JagdundFischerei[at]kreis-fs.de).

    • Es ist auch möglich, die Streckenliste über den "WildExperten" an das Landratsamt Freising zu übertragen (https://www.bjvdigital.de)

  • Moderner Dienstausweis für Fischereiaufseher

    • Die Fischereiaufseher in Bayern erhalten zukünftig einen modernen Dienstausweis im Scheckkartenformat mit fälschungserschwerenden Sicherheitsmerkmalen. Um den Austausch der bisherigen Ausweise gegen die neuen Kartenausweise effizient zu gestalten, hat das “Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“ den Behördenverlag Jüngling beauftragt, hierfür ein medienbruchfreies Verfahren zu entwickeln und umzusetzen.

      Die Fischeraufseher können über den nachfolgenden Link den "Antrag auf Neuerstellung oder Austausch Dienstausweis für Fischereiaufseher" online ausfüllen:
      https://ozg-stadt.de/OZG_FS/findform?shortname=bystmelf_faaus&formtecid=3&areashortname=LK_FS

 

Aufgabenbereiche

Jagdrecht

  • Abrundung der Jagdreviere
  • Beratung und Auskünfte
  • Bestellung Wildschadenschätzer
  • Bestätigung von Jagdaufsehern
  • Betreuung der Arbeitsgemeinschaft Schwarzwild im Landkreis Freising
  • Genehmigung und Überwachung von Wildgehegen
  • Jagdgenossenschaften; Betreuung und Rechtsaufsicht
  • Öffentliche Hegeschau
  • Prüfung und Bestätigung von Jagdpachtverträgen
  • Sonstige jagdliche Angelegenheiten (z.B. Fütterungen, Wegerecht, Wildkrankheiten, Jagd- und Wildschäden)
  • Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten

Jagdschein

  • Erteilung und Einziehung von Jagdscheinen
  • Prüfung der Gleichstellung ausländischer Jägerprüfungen
  • Prüfung der Gebührenermäßigung für Jagdscheine

 

Regelung der Bejagung

  • Genehmigung von Jagdhandlungen im befriedeten Bezirk
  • Ausnahmen von der Schonzeit
  • Vollzug der Bundeswildschutzverordnung
  • Dreijährige Abschussplanung Rehwild
  • Einjährige Abschussplanung Rotwild der Landkreise Erding, Freising und München
  • Jagdrevier- und Wildstatistik

 

Fischereirecht

  • Bestätigung zum Fischereiaufseher
  • Beratung und Auskünfte in fischereirechtlichen Angelegenheiten
  • Genehmigungen zur Ausstellung (einschl. Änderungen) von Fischereierlaubnisscheinen
  • Genehmigung zur Ausübung der Elektrofischerei
  • Prüfung und Hinterlegung von Fischereipachtverträgen

 



Externe Links


Ansprechpartner

Frau Riedl

Zimmer 517

Tel.Nr.:   08161/600-363

Fax:          08161/600-694

E-Mail:   JagdundFischerei[at]kreis-fs.de

 

Vertretung

Herr Alkofer

Zimmer 519

Tel.Nr.:   08161/600-342

Fax:          08161/600-694

E-Mail:   JagdundFischerei[at]kreis-fs.de

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