Naturschutzförderprogramme
Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm (VNP)
Durch eine spezifische Form der Bewirtschaftung haben sich an einigen Standorten einzigartige Lebensräume für besondere Tier- und Pflanzenarten entwickelt. Um diese Bewirtschaftung zu erhalten, fördert das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm Offenland (VNP Offenland) die extensive Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden, Äckern und Teichen in diesen ökologisch wertvollen Gebieten.
Bei der freiwilligen Teilnahme vereinbaren Landwirte für einen Zeitraum von fünf Jahren, ihre Flächen nach vordefinierten Maßnahmen des Naturschutzes zu bewirtschaften. Die einzelnen Maßnahmen, die eine Basisleistung, wie z. B. der 15. Juni als frühster Schnittzeitpunkt sowie zusätzliche Leistungen umfassen, können flexibel kombiniert werden, um den unterschiedlichen Anforderungen im Naturschutz und den verschiedenen Arten von Grünland und Biotopen gerecht zu werden. Zusatzleistungen sind beispielsweise der Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz, Erhalt von Streuobst oder Verwendung von speziellen Maschinen, z.B. dem Balkenmäher.
Der Freistaat Bayern gleicht den zusätzlichen Aufwand und den entgangenen Ertrag mit den VNP-Prämien aus. Erfolgskontrollen belegen, dass die Biodiversität und die Anzahl stark gefährdeten Arten auf VNP-Flächen signifikant erhöht werden.
Antrag und weitere Informationen
Antragsberechtigt sind Bewirtschaftende, Zusammenschlüsse von Bewirtschaftenden sowie anerkannte Naturschutzverbände und Landschaftspflegeverbände.
Für weitere Fragen oder zur Beantragung des Programms können Sie sich gerne an uns wenden. Die Antragsphase findet jährlich im Zeitraum Januar und Februar statt. Es empfiehlt sich jedoch, uns bereits im Sommer über Ihr Interesse zu informieren. Eine vorherige Beratung ist erforderlich, um die geeigneten Maßnahmen zu erörtern und festzulegen.
Schreiben Sie uns gerne eine E-Mail an VNP[at]kreis-fs.de mit Informationen, wie Flurnummer/FID, zu Ihren Flächen und wir melden uns gerne bei Ihnen!
Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm Wald (VNP Wald)
Das Vertragsnaturschutzprogramm Wald fördert freiwillige Maßnahmen, die dem Natur- und Artenschutz im Wald dienen. Ziel ist es, die biologische Vielfalt in den Wäldern zu erhalten und zu verbessern. Beispielsweise durch den Erhalt von Totholz und Biotopbäumen sowie die Wiederherstellung von Stockausschlagswäldern, auch Nieder- oder Mittelwald genannt, den Erhalt von Biberlebensräumen und von Altholzinseln.
Antragsberechtigt sind Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer, Kommunen und andere Forstbetriebe.
Bei Fragen und Interesse können Sie sich gerne an die zuständigen Revierförster oder an die Biodiversitätsberatung, E-Mail an Julia.Heidtke[at]kreis-fs.de, Telefon 08161/600-342 06, wenden.
Förderprogramm der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie (LNPR)
Förderziel
Das Förderprogramm der Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinie fördert Maßnahmen zur Neuanlage, Pflege und Verbesserung von Lebensräumen, die für die Biodiversität und den Klimaschutz von Bedeutung sind. Dazu gehört beispielsweise die Neuanlage oder Pflege von naturschutzfachlich hochwertigen Streuobstbeständen, Hecken oder Amphibientümpeln. In Wiesenbrüter- und Moorgebieten wird die Entbuschung und Wiederanhebung des Grundwasserstands gefördert. Auch die Artanreicherung von artenarmen Wiesen kann über das LNPR-Programm gefördert werden. Besonders gefördert werden Maßnahmen zum Schutz bedrohter Arten und ihrer Lebensräume, wie z.B. Artenschutzmaßnahmen für stark gefährdete Arten.
Förderhöhe
Zuwendungen erfolgen in Form einer Anteilfinanzierung und können je nach Maßnahme zwischen 70 und 100 Prozent der förderfähigen Gesamtkosten abdecken. Der genaue Fördersatz hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie den vorkommende Arten und Schutzzweck, dem Maßnahmentyp, der Lage der Fläche, dem Antragstellenden und Höhe der Kosten.
Für private Antragstellende wird empfohlen, vorab Kontakt mit dem Landschaftspflegeverband (LPV) aufzunehmen. In vielen Fällen kann dadurch der Eigenanteil für Privatpersonen reduziert werden, insbesondere wenn der Antrag über den LPV gestellt wird. Zudem werden kleinere Artenschutz-Maßnahmen (Kleinstmaßnahmen) oftmals vollständig mit 100 Prozent gefördert oder über den LPV für einen gemeinsamen Antrag gesammelt.
Antragstellung
Anträge für das laufende Jahr werden bei den Kreisverwaltungsbehörden (Untere Naturschutzbehörden) oder über den Landschaftspflegeverband eingereicht. Die Bewilligungsbehörden sind die zuständigen Regierungen (Höhere Naturschutzbehörden).
Antragstellende
Förderberechtigt sind Verbände wie Landschaftspflegeverbände oder Naturparkvereine, Kommunen und Privatpersonen.
Zuständigkeiten/Ansprechpartner
