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Landschaftspflege

Die Landschaftspflege ist die Pflege, Erhaltung und Wiederherstellung von naturschutzfachlich wertvollen Lebensräumen und Artengemeinschaften. Vielfach geht es dabei um anthropogen, also durch das Wirken des Menschen entstandene Lebensräume, die ohne eine geeignete Pflege nicht weiterbestehen könnten.

 

 

 

 

 

 

Ein Beispiel ist die Pflege von Streuwiesen, artenreiche Feuchtwiesen, deren Mahdgut früher zur Einstreu von Ställen genutzt wurde. Durch die Veränderung innerhalb der Landwirtschaft ist diese Nutzungsform sehr selten geworden. Diese Streuwiesen sind ökologisch sehr wertvoll und bieten Lebensraum für viele seltene und gefährdete Pflanzen- und Tierarten. Sie benötigen eine regelmäßige, aber späte Mahd zur Erhaltung.

 

 

 

 

 

Aber auch für eine Reihe von Tierarten sind gezielte Maßnahmen zu ihrer Erhaltung notwendig. So benötigt zum Beispiel die Wechselkröte, eine inzwischen vom Aussterben bedrohte Amphibienart, flache, vegetationsarme Tümpel als Laichplatz. Da diese aber nicht mehr wie früher auf natürliche Weise im Überschwemmungsbereich von Flüssen entstehen, ist die Anlage geeigneter Tümpel eine gute Möglichkeit, das Überleben der Art zu sichern.

 

 

 

In Bayern gibt es für derartige Maßnahmen die Landschaftspflegerichtlinie (LNPR). Im Rahmen der Landschaftspflege- und Naturpark-Richtlinien werden in Bayern ca. 5000 Maßnahmen pro Jahr gefördert. Im Jahr 2023 wurden über die LNPR rund 52 Millionen Euro bewilligt und ausgezahlt.

 

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