Vorlesen

Arten- und Biotopschutz im Landkreis Freising

Der Schutz von Arten und Biotopen bzw. Lebensräumen ist eine der wichtigsten Aufgaben des Naturschutzes

Für die unteren Naturschutzbehörden existieren eine Reihe von Grundlagen, die zum Teil auch Handlungsanweisungen für die Naturschutzarbeit im Landkreis darstellen.


Biotopkartierung

Eine der wichtigsten Grundlagen im Naturschutz ist die Biotopkartierung, bei der alle wertvollen Lebensräume des Landkreises nach einem bayernweit gültigen Schlüssel erfasst wurden. Eine Fläche wird nicht durch die Biotopkartierung, sondern durch die Vielfalt der Pflanzenarten und die Eigenschaften des Standortes als Biotop bestimmt, sie stellt somit eine Inventarisierung dar. Einige dieser Biotope unterliegen dem gesetzlichen Schutz nach § 30 BNatSchG bzw. Art 23 BayNatSchG.

 

Die Biotopkartierung wird in unregelmäßigen Abständen aktualisiert. Im Landkreis Freising erfolgte die letzte Erhebung im Jahr 1997 (mit Aktualisierungen 2002). Nähere Informationen zur Methodik finden Sie beim Bayerischen Landesamt für Umwelt.


Die Abgrenzungen der einzelnen Biotope finden Sie an gleicher Stelle im FinWeb, oder auch im Geoportal des Landkreises Freising.

 

Falls Sie über ein GIS (Geographisches Informationssystem) verfügen, können Sie die Grunddaten auch beim Bayerischen Landesamt für Umwelt im sogenannten "shape-Format" herunterladen.


Artenschutzkartierung (ASK)

In Bayern gibt es vielfältige Lebensräume für seltene Tiere und Pflanzen: Aber wo kommen welche seltene Arten tatsächlich vor? Mit dieser Frage beschäftigt sich die Artenschutzkartierung (ASK), die das Bayerische Landesamt für Umwelt (LfU) betreut.

 

Die Artenschutzkartierung (ASK) ist die Erfassung von faunistischen und floristischen Daten. Die Datenbank Karla.Natur enthält diese Funde, welche von ehrenamtlich tätigen Personen, aus Kartierungen und Gutachten oder Literatur stammen. Die ASK-Datenbank ist eine wichtige Grundlage für die Arbeit von Naturschutzbehörden, Kommunen, Planungsbüros und wissenschaftlichen Einrichtungen.

 

Für gutachterliche oder wissenschaftliche Untersuchungen können Datenauszüge aber beim Bayerischen Landesamt für Umwelt beantragt werden.

 

 

 


Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP)

Eine weitere wichtige Grundlage für das naturschutzfachliche Handelns ist das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP).

 

Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) ist ein Fachkonzept des Naturschutzes. Es analysiert und bewertet auf der Grundlage der Biotopkartierung und der Artenschutzkartierung (Fundmeldungen und Kartierungsergebnisse aus verschiedenen Quellen) alle Flächen, die für den Naturschutz wichtig und erhaltenswert sind und leitet aus den Ergebnissen Ziele und Maßnahmenvorschläge ab. Das ABSP wird seit über 20 Jahren für die Landkreise und Städte erarbeitet und angewendet, das LfU koordiniert die Arbeiten. Es wird in ganz Bayern nach einem einheitlichen Standard von freien Planungsbüros und Spezialisten im Auftrag des LfU durchgeführt.

 

Die Ergebnisse des ABSP sind wichtige Grundlagen für die Naturschutzbehörden und für die Kommunen, zum Beispiel bei der Erarbeitung von Landschafts- und Grünordnungsplänen oder im Vertragsnaturschutz. Auch Planungsbüros und wissenschaftliche Einrichtungen nutzen die Daten.

 

Das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) wurde 1985 durch einen Beschluss des Bayerischen Landtags ins Leben gerufen.


Wiesenbrüterkartierung

Seit 1980 werden etwa alle 6 Jahre die Bestände der wichtigsten wiesenbrütenden Vogelarten in Bayern landesweit erfasst. Die letzte Erfassung, auch im Landkreis Freising, fand 2021 statt.

 

Folgende vorkommende Arten wurden erfasst:

  •  
  • Großer Brachvogel
  • Kiebitz
  • Bekassine
  • Wachtelkönig
  • Wiesenpieper
  • Braunkehlchen
  • Grauammer

 

Alle Arten verzeichnen seit 1980 starke Rückgänge.

 

Basierend auf den Ergebnissen der Kartierungen wurden sogenannte Wiesenbrütergebiete als fachliche Kulissen ausgewiesen, in denen der Schutz der wiesenbrütenden Vogelarten priorisiert erfolgen soll.

Im Landkreis Freising wurden für die wichtigsten Gebiete Verordnungen erlassen, die einen zusätzlichen Schutz vor Störungen sicherstellen sollen.

Bürgerservice Kontakt

Kontakt
Sie können uns Ihre Fragen, Wünsche, Anregungen oder Beschwerden mitteilen. Wir werden diese umgehend bearbeiten und Sie darüber informieren, wie es weiter geht.
Mit der Nutzung dieses Formulares stimmen Sie zu, dass wir Ihre Daten speichern und verarbeiten. Weitere informationen finden Sie in unseren Datenschutzhinweisen.

Bürgerhilfsstelle