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Kommunalaufsicht

Kommunale Angelegenheiten

Beratung der Bürgermeister, Mandatsträger, des Personals der Stadt- und Gemeindeverwaltungen sowie von Zweckverbänden, Schul- und sonstigen Verbänden, Verwaltungsgemeinschaften und von Gemeindebürgern

 

 

Rechtsaufsichtliche Überprüfung und Genehmigung der Haushalts- und Nachtragshaushaltssatzungen sowie der Haushalte und Nachtragshaushalte von Gemeinden und Verbänden; Festlegung von Auflagen; Überwachung der Haushaltseingänge  

 

 

Rechtsaufsichtliche Stellungnahmen, Satzungsrecht, rechtsaufsichtliche Anordnungen, Ersatzvornahmen, Eingaben, Genehmigungen, Petitionen und Beschwerden, Dienstaufsicht über die Bürgermeister, Wahrnehmung des Informationsrechtes, Gemeindegrenzänderungen

 

 

Durchführung von Widerspruchsverfahren in Beitragsangelegenheiten (Festsetzung von Erschließungs- und Straßenausbaubeiträgen), von Beiträgen und Gebühren für Wasseranschluss und Kanalherstellung, in Gewerbesteuer-, Grundsteuer-, Hundesteuer- und Zweitwohnungssteuerfestsetzungen, bei Kostenerstattungen für Feuerwehreinsätze  durch die Gemeinden.

 

 

Stellungnahmen zu Zuschussanträgen der Gemeinden zum Bau von Schulen, Kindergärten und anderen lebenswichtigen öffentlichen Einrichtungen

 

Kommunaler Straßenbau (Förderung nach FAG und BayGVFG) und Straßenunterhaltszuweisungen nach FAG.

 

Ansprechpartner: Herr Gerich, Herr Servatius, Frau Besenrieder, Frau Egger, Frau Loibl, Frau Pilz

 

 

Rechtliche und organisatorische Vorbereitung, Abwicklung, Aufbereitung und Prüfung von Europa-, Bundestags-, Landtags-, Bezirkstags- Gemeinde- und Landkreiswahlen, Volksbegehren und – entscheiden; Bürgerbegehren und –entscheide

 

Ansprechpartner: Herr Gerich, Herr Servatius, Frau Besenrieder

 


Vereinspauschale

Energiepreiszuschuss für Vereine jetzt beantragen

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration gewährt in Umsetzung dieser Richtlinie den gemeinnützigen Sport- und Schützenvereinen mit Sitz in Bayern aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise einen allgemeinen Energiepreiszuschuss.

Die Gewährung erfolgt ohne Rechtspflicht, im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel und auf Grundlage der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen (insbesondere Art. 23, 44 der Bayerischen Haushaltsordnung und hierzu ergangene Verwaltungsvorschriften).

 

Antragsfrist
Der Antrag auf Gewährung des allgemeinen Energiepreiszuschusses ist bis zum15.05.2023 bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen. Wie bei der Vereinspauschale handelt sich um eine Ausschlussfrist. Verspätet eingegangene Anträge können daher nicht mehr berücksichtigt werden.

 

 

Für die Kommunen in Bayern ist die Sportförderung eine wichtige Aufgabe. Sie fördern insbesondere die Vereine. Aber auch der Freistaat Bayern leistet seinen Beitrag. Er beteiligt sich an der Förderung der bayerischen Sport- und Schützenvereine, um möglichst gleichwertige strukturelle Voraussetzungen zur Sportausübung für die gesamte bayerische Bevölkerung sicherzustellen.

 

Grundlage der Förderung des Sportbetriebs der Vereine sind die Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaates Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien).

 

Seit dem 1. Januar 2006 erfolgt die Förderung des Sportbetriebs der Vereine in pauschalierter Form, der sogenannten Vereinspauschale.

 

Die Vereinspauschale errechnet sich aus der Gesamtzahl der Mitgliedereinheiten eines Sportvereins multipliziert mit dem Wert einer Fördereinheit.


Ansprechpartner

Zentrale E-Mail-Adresse:

Damit wir Ihr Anliegen zeitnah bearbeiten können und ein Mailzugang auch bei Urlaub oder Krankheit sichergestellt wird, bitten wir Sie, unsere zentrale E-Mail-Adresse zu nutzen:
kommunalaufsicht[at]kreis-fs.de

Hermann Gerich

Sachgebietsleiter

Zimmer 17

Außenstelle Vimystr. 32

Tel.Nr.:  08161/600-660

Fax: 08161/600-662

 

 

Jochen Servatius

Stellvertretender Sachgebietsleiter

Zimmer 16

Außenstelle Vimystr. 32

Tel.Nr.: 08161/600-659

Fax: 08161/600-662

E-Mail: jochen.servatius[at]kreis-fs.de

 

 

 

Tanja Besenrieder

Zimmer 19

Außenstelle: Vimystr. 32

Tel.Nr.: 08161/600-670

Fax: 08161/600-662

E-Mail: tanja.besenrieder[at]kreis-fs.de

 

 

 

Monika Egger

Zimmer 19

Außenstelle: Vimystr. 32

Tel.Nr.:  08161/600-658

Fax: 08161/600-662

 

 

Kerstin Hegner

Zimmer 20

Außenstelle Vimystr. 32

Tel.Nr.: 08161/600-644

Fax: 08161/600-662

E-Mail: kerstin.hegner[at]kreis-fs.de

 

 

Gabriele Loibl

(Mo., Di., Do. und Fr. vorm.)

Zimmer 18

Außenstelle: Vimystr. 32

Tel.Nr.: 08161/600-663

Fax: 08161/600-662

E-Mail: gabriele.loibl[at]kreis-fs.de

 

 

Anne Sophie Pilz

Zimmer 16

Außenstelle Vimystr. 32

Tel.Nr.: 08161/600-657

Fax: 08161/600-662

E-Mail: annesophie.pilz[at]kreis-fs.de

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