Jugend und Familie
Amtsvormundschaften / Beistandschaften
Sachgebiet 51
Wichtiger Hinweis:
Wir bitten Sie weiterhin, Gesprächstermine telefonisch oder elektronisch vorab mit der zuständigen Fachkraft zu vereinbaren. Vielen Dank.
Sachgebietsleiterinnen
Marion Arndt
Zimmer 212
Telefon: 08161 600-244
Fax: 08161 600-218
E-Mail:
sachgebietsleitung_SG_51[at]kreis-fs.de
Stellvertretende Sachgebietsleiterin
Barbara Reil
Zimmer 213
Telefon: 08161 600-255
E-Mail:
Gabriele Schäffler
Zimmer 212
Telefon: 08161 600-232
Fax: 08161 600-218
E-Mail:
Angebote
- Beratung und Unterstützung von Müttern bei der Feststellung der Vaterschaft ihrer Kinder
- Beratung und Unterstützung von Müttern oder Vätern bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche ihrer im eigenen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder (Kindesunterhalt) einschließlich der Unterhaltsberechnung, Unterhaltsbeitreibung inkl. Zwangsvollstreckung sowie der Vertretung der Kinder in diesen Angelegenheiten vor den zuständigen Gerichten
Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2024) / Unterhaltsrechtliche Leitlinien (Stand: 01.01.2024) - Beratung von Müttern oder Vätern, die nie mit dem anderen Elternteil verheiratet waren, bei der Geltendmachung ihrer eigenen Unterhaltsansprüche (i. d. R. bis zum 3. Lebensjahr des Kindes)
- Beratung und Unterstützung von jungen Volljährigen (bis zum 21. Lebensjahr) bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern
- Beratung vor der Abgabe von gemeinsamen Sorgeerklärungen bei nichtverheirateten Eltern
- Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. Negativbescheinigung/ Negativattest); Mütter, die nicht mit dem Vater ihres/r Kindes/r verheiratet waren, benötigen immer wieder einen Nachweis, dass sie das alleinige Sorgerecht innehaben
Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen (Negativbescheinigung) mit Datenschutzhinweisen
Beurkundungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es kann zu längeren Wartezeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Urkundspersonen
Ulrike Hartung
Barbara Reil
Andrea Schmaderer
Allgemeine E-Mail-Adresse: beurkundung[at]kreis-fs.de Bitte per E-Mail Kontaktdaten, einschließlich Ihrer Rufnummer, hinterlassen.
Folgendes können Sie bei uns beurkunden:
- Anerkennung der Vaterschaft, Zustimmung der Mutter zur Vaterschaft
Belehrung vor Beurkundung der Anerkennung der Vaterschaft - Erklärung der gemeinsamen elterlichen Sorge
Belehrung zur elterlichen Sorge für nicht miteinander verheiratete Eltern - Verpflichtung zur Unterhaltsleistung
Für die Beurkundung ist das persönliche Erscheinen aller Beteiligten erforderlich. Gültige Ausweisdokumente sind zu diesem Termin mitzubringen.
Führung von Amtsvormundschaften und Pflegschaften
Im Rahmen der Amtsvormundschaft oder Ergänzungspflegschaft übernimmt das Jugendamt die Aufgaben, die ihm vom Familiengericht übertragen wurden. Dies ist der Fall, wenn den Eltern die elterliche Sorge (ganz / teilweise) entzogen wurde, bzw. die Eltern diese nicht ausüben können. Für Kinder, deren Mütter noch minderjährig sind, tritt gesetzliche Amtvormundschaft ein. Der Amtsvormund bzw. Ergänzungspfleger vertritt nicht nur die rechtlichen Interessen der Kinder oder Jugendlichen, sondern er hat sich auch um deren persönlichen Belange zu kümmern sowie die Mündel persönlich zu fördern und ihre Erziehung zu gewährleisten.
Im Einzelnen sind unter anderem folgende Aufgaben wahrzunehmen:
Im Rahmen der Personensorge
- Bestimmung des Aufenthalts (z. B. Bestimmung von Wohnort und Wohnung inkl. Abschluss von Mietverträgen, Wahrnehmung von Meldepflichten, etc.)
- Regelung des Umgangs
- Sicherstellung des Lebensunterhalts und Versicherungsschutzes (z. B. Beantragung von Sozialleistungen, Regelung von Rentenangelegenheiten, etc.)
- Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
- Sicherstellung von Pflege und Erziehung (z. B. Beaufsichtigung der Erziehung durch regelmäßige Kontakte zur Pflegeperson und zum Mündel, Teilnahme an Hilfeplangesprächen, etc.)
- Sicherstellung der Gesundheitsfürsorge (z. B. Einwilligung zu medizinischen Maßnahmen und Eingriffen, Beantragung medizinischer Hilfsmittel, etc.)
- Sicherstellung von Schul- und Berufsausbildung (z. B. Auswahl von Kindergarten und Schule, Gespräche mit Betreuern, Lehrern und Ausbildern, etc.)
- Klärung status- und namensrechtlicher Fragen (z. B. Klärung der Vaterschaft, Mitwirkung in Adoptionsverfahren, etc.)
- Klärung ausländerrechtlicher Fragen (z. B. Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Asylverfahren, Beantragung von Aufenthaltsberechtigungen, etc.)
Im Rahmen der Vermögenssorge
- Prüfung, Geltendmachung und Regelung von Erbansprüchen einschließlich der Entscheidung über die Erbausschlagung, etc.
- Verwaltung des Mündelvermögens
- ggf. Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken
- Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen
Weiterführende Informationen zum Thema Vormundschaften
- Broschüre "Willkommen in Deutschland" für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge in mehreren Sprachen des Bundesfachverbandes Unbegleitete Minderjährige Flüchtlinge e. V.
- Broschüre "Dein Vormund vertritt Dich" für Kinder und Jugendliche des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Weiterführende Informationen
- Informationen zum Kindergeld auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit
- Flyer zum Betreuungsgeld des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
- Informationen zum Elterngeld des Zentrums Bayern Familie und Soziales
- Informationen zum Landeserziehungsgeld des Zentrums Bayern Familie und Soziales
- Informationen zum Unterhalt und Sorgerecht