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Jugend und Familie

Amtsvormundschaften / Beistandschaften

Sachgebiet 51

 

Wichtiger Hinweis:

Wir bitten Sie weiterhin, Gesprächstermine telefonisch oder elektronisch vorab mit der zuständigen Fachkraft zu vereinbaren. Vielen Dank.
 

Ansprechpartner im Sachgebiet 51

Sachgebietsleiterinnen

Marion Arndt

Zimmer 212

Telefon: 08161 600-244

Fax: 08161 600-218

E-Mail:

marion.arndt@kreis-fs.de

sachgebietsleitung_SG_51[at]kreis-fs.de

 

Stellvertretende Sachgebietsleiterin

Barbara Reil

Zimmer 213

Telefon: 08161 600-255

E-Mail:

barbara.reil[at]kreis-fs.de

Gabriele Schäffler

Zimmer 212

Telefon: 08161 600-232

Fax: 08161 600-218

E-Mail:

gabriele.schaeffler@kreis-fs.de

sachgebietsleitung_SG_51[at]kreis-fs.de


Angebote

  • Beratung und Unterstützung von Müttern bei der Feststellung der Vaterschaft ihrer Kinder
  • Beratung und Unterstützung von Müttern oder Vätern bei der Geltendmachung der Unterhaltsansprüche ihrer im eigenen Haushalt lebenden minderjährigen Kinder (Kindesunterhalt) einschließlich der Unterhaltsberechnung, Unterhaltsbeitreibung inkl. Zwangsvollstreckung sowie der Vertretung der Kinder in diesen Angelegenheiten vor den zuständigen Gerichten
    Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2024) / Unterhaltsrechtliche Leitlinien (Stand: 01.01.2024)
  • Beratung von Müttern oder Vätern, die nie mit dem anderen Elternteil verheiratet waren, bei der Geltendmachung ihrer eigenen Unterhaltsansprüche (i. d. R. bis zum 3. Lebensjahr des Kindes)
  • Beratung und Unterstützung von jungen Volljährigen (bis zum 21. Lebensjahr) bei der Geltendmachung ihrer Unterhaltsansprüche gegenüber den Eltern
  • Beratung vor der Abgabe von gemeinsamen Sorgeerklärungen bei nichtverheirateten Eltern
  • Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. Negativbescheinigung/ Negativattest); Mütter, die nicht mit dem Vater ihres/r Kindes/r verheiratet waren, benötigen immer wieder einen Nachweis, dass sie das alleinige Sorgerecht innehaben
    Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung über die Nichtabgabe von Sorgeerklärungen (Negativbescheinigung) mit Datenschutzhinweisen

Beurkundungen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Es kann zu längeren Wartezeiten kommen. Vielen Dank für Ihr Verständnis!

Urkundspersonen

Ulrike Hartung

Barbara Reil

Andrea Schmaderer

 

Allgemeine E-Mail-Adresse:  beurkundung[at]kreis-fs.de  Bitte per E-Mail Kontaktdaten, einschließlich Ihrer Rufnummer, hinterlassen.

 

Folgendes können Sie bei uns beurkunden:

Für die Beurkundung ist das persönliche Erscheinen aller Beteiligten erforderlich. Gültige Ausweisdokumente sind zu diesem Termin mitzubringen.


Führung von Amtsvormundschaften und Pflegschaften

Im Rahmen der Amtsvormundschaft oder Ergänzungspflegschaft übernimmt das Jugendamt die Aufgaben, die ihm vom Familiengericht übertragen wurden. Dies ist der Fall, wenn den Eltern die elterliche Sorge (ganz / teilweise) entzogen wurde, bzw. die Eltern diese nicht ausüben können. Für Kinder, deren Mütter noch minderjährig sind, tritt gesetzliche Amtvormundschaft ein. Der Amtsvormund bzw. Ergänzungspfleger vertritt nicht nur die rechtlichen Interessen der Kinder oder Jugendlichen, sondern er hat sich auch um deren persönlichen Belange zu kümmern sowie die Mündel persönlich zu fördern und ihre Erziehung zu gewährleisten.

Im Einzelnen sind unter anderem folgende Aufgaben wahrzunehmen:

Im Rahmen der Personensorge

  • Bestimmung des Aufenthalts (z. B. Bestimmung von Wohnort und Wohnung inkl. Abschluss von Mietverträgen, Wahrnehmung von Meldepflichten, etc.)
  • Regelung des Umgangs
  • Sicherstellung des Lebensunterhalts und Versicherungsschutzes (z. B. Beantragung von Sozialleistungen, Regelung von Rentenangelegenheiten, etc.)
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen
  • Sicherstellung von Pflege und Erziehung (z. B. Beaufsichtigung der Erziehung durch regelmäßige Kontakte zur Pflegeperson und zum Mündel, Teilnahme an Hilfeplangesprächen, etc.)
  • Sicherstellung der Gesundheitsfürsorge (z. B. Einwilligung zu medizinischen Maßnahmen und Eingriffen, Beantragung medizinischer Hilfsmittel, etc.)
  • Sicherstellung von Schul- und Berufsausbildung (z. B. Auswahl von Kindergarten und Schule, Gespräche mit Betreuern, Lehrern und Ausbildern, etc.)
  • Klärung status- und namensrechtlicher Fragen (z. B. Klärung der Vaterschaft, Mitwirkung in Adoptionsverfahren, etc.)
  • Klärung ausländerrechtlicher Fragen (z. B. Vertretung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen in Asylverfahren, Beantragung von Aufenthaltsberechtigungen, etc.)

 

Im Rahmen der Vermögenssorge

  • Prüfung, Geltendmachung und Regelung von Erbansprüchen einschließlich der Entscheidung über die Erbausschlagung, etc.
  • Verwaltung des Mündelvermögens
  • ggf. Verwaltung von bebauten und unbebauten Grundstücken
  • Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

 

Weiterführende Informationen zum Thema Vormundschaften

 


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