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Aufgaben und Ziele

"Männer und Frauen sind gleichberechtigt." (Artikel 3 des Grundgesetzes)  Die Wirklichkeit sieht aber - immer noch - anders aus: Frauen sind in vielen gesellschaftlichen Bereichen gegenüber Männern benachteiligt:

 

  • Frauen haben schlechtere Chancen im Beruf
  • Frauen haben geringere Ausbildungs- und Aufstiegschancen
  • Frauen erhalten vielfach einen geringeren Lohn
  • Frauen sind häufiger arbeitslos
  • Frauen bekommen weniger Rente
  • Frauen sind im öffentlichen Leben und in Entscheidungspositionen unterrepräsentiert
  • Frauen tragen im wesentlichen die Verantwortung für Kindererziehung und Hausarbeit
  • Frauen, die ihre Kinder allein erziehen, alleinlebende und ältere Frauen, gehören in vielen Fällen zu den sozial schwachen Gruppen
  • Frauen sind massiv von männlicher Gewalt betroffen

 

Das soll sich ändern! 

Die Gleichstellungsstelle setzt sich dafür ein.

 

Die Gleichstellungsbeauftragte hat den Auftrag, dafür zu sorgen, daß die Interessen von Frauen durchgesetzt und Benachteiligungen abgebaut werden. Jede Frau kann sich an die Gleichstellungsstelle wenden, wenn sie sich als Frau benachteiligt fühlt oder Vorschläge zur Verbesserung der Situation von Frauen im Landkreis machen will. 

 

Wir informieren, beraten und vermitteln an zuständige Stellen, wenn Fragen auftauchen, z.B. bei einer Bewerbung, oder bei einem Arbeitsplatzwechsel, zum Mutterschutz und zum Erziehungsgeld, zur Kinderbetreuung, zur sozialen Sicherung im Alter, zur Situation an ihrem Arbeitsplatz, im Falle von Gewalt gegen Frauen und Kinder u.v.a. 

 

Vereine, Organisationen, Gruppen, die sich für Frauen einsetzen, können mit der Gleichstellungsstelle zusammenarbeiten. Wir pflegen außerdem den Kontakt mit PolitikerInnen, Gewerkschaften, PersonalrätInnen, ArbeitgeberInnen, Verwaltungen und sonstigen Institutionen, um gemeinsam die Chancen für Frauen im Arbeitsleben und in der Gesellschaft zu verbessern. 

 

Die Öffentlichkeit wird durch Aufklärungs- und Informationsarbeit über Benachteiligung von Frauen und ihre Interessen im Sinne der Gleichbehandlung aufmerksam gemacht. Wir sammeln Unterlagen und Material zu Gleichstellungsfragen und zur Situation der Frauen im Landkreis, werten diese aus und erarbeiten Informationen, die wir einzelnen und natürlich auch Gruppen, Verbänden, Institutionen zur Verfügung stellen (z.B. durch Broschüren und Vorträge).

Zusätzliche Informationen

  • Die Beratung ist kostenlos. 
  • Alle Angaben werden vertraulich behandelt (Schweigepflicht). 
  • Mütter können ihre Kinder mitbringen. 
  • Die Gleichstellungsstelle kann keine Rechtsauskünfte geben.

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