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Hygieneüberwachung von Gemeinschafts- und medizinischen Einrichtungen

- Sicherung hygienischer Anforderungen in Gemeinschaftseinrichtungen und medizinischen Einrichtungen
- Vermeidung von Ausbruch und Verbreitung übertragbarer Krankheiten 

- Hygienische Überwachung inkl. Begehung, fachlicher Stellungnahme und Beratung zur Einhaltung der Hygienevorschriften in...
  

  • Schulen, Kindertageseinrichtungen, Heimen, Pensionen, Hotels, Sportstätten, Kinderspielplätzen, 
  • Bädern, Saunen und Solarien, öffentlichen Bedürfnisanstalten
  • Krankenhäusern, Arzt- und Zahnarztpraxen sowie nicht ärztlichen Heilberufspraxen, 
  • Einrichtungen des Rettungswesens, Blutspendeeinrichtungen und gewerbliche Einrichtungen (Tattoo-, Piercing-, Fußpflegestudios)

Weitere Informationen

Ansprechpartner

Wenn Sie Fragen dazu haben können Sie uns unter

 

Tel.: 08161/600 - 84 300

oder 

per E-Mail: Gesundheitsamt[at]kreis-fs.de

 

während der Öffnungszeiten erreichen.

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