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Die Bayerische Rettungsmedaille erhält, wer zur Abwendung von Lebensgefahr für Menschen oder zur Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr sein eigenes Leben einsetzt.

Hat der Retter in ursächlichem Zusammenhang mit der Rettungstat sein Leben verloren, so wird ihm die Bayerische Rettungsmedaille nach seinem Tod verliehen.

 

Ist eine Rettungstat unter besonders schwierigen Umständen, aber ohne unmittelbare Lebensgefahr ausgeführt worden, so wird eine öffentliche Belobigung ausgesprochen.

 

Personen, die zur Rettung eines Menschen aus Lebensgefahr verpflichtet waren oder denen sonst der Schutz des Lebens anderer anvertraut war (z. B. Polizist, Feuerwehr, Tauchlehrer, Rettungssanitäter), kann für eine Rettungstat eine staatliche Auszeichnung nach diesem Gesetz nur gewährt werden, wenn bei der Rettungstat die Grenzen der ihnen obliegenden Pflichten erheblich überschritten worden sind (Leben riskiert, nicht seine Pflicht).

 

Der Rettungsort ist für die Antragstellung zuständig, nicht der Wohnsitz der Retter.

Der Vorgang sollte in der Öffentlichkeit noch nachvollziehbar sein (Fotos, Unfallberichte zum Antrag).

 

Vorschläge können in Form eines Briefes an den Vorschlagsberechtigten eingereicht werden:

 

Vertraulich!
Landrat Helmut Petz
Landshuter Str. 31
85356 Freising

 

Folgende Angaben soll das Schreiben beinhalten:

 

- Personalien des/der Retter(s)
  (Name, Vorname, Beruf, Anschrift, Geburtsdatum, Geburtsort,
  Staatsangehörigkeit, Familienstand, bei unter 18-jährigen Name und Anschrift
  der Schule, bei unter 14-jährigen Name der Erziehungsberechtigten)

 

- Personalien des/der Geretteten
  (Name, Vorname, Anschrift, möglichst auch Geburtsdatum und Beruf)

 

- Sachverhalt
  (kurze Darstellung der Rettungstat)

 

- Begründung des Vorschlags

 

Bitte ggf. Fotos und Unfallberichte beilegen.

 

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