Anregungen sind durch jedermann an den Vorschlagsberechtigten möglich.
Vorschlagsberechtigt ist der Landrat des Landkreises Freising.
Vorgeschlagen werden können Personen mit einem "über das übliche ehrenamtliche Engagement hinausgehenden persönlichen, gemeinnützigen und unentgeltlichen Einsatz, einer fremdorientierten Tätigkeit ohne eigenwirtschaftlichen Bezug."
Voraussetzungen für ehrenamtliche Tätigkeiten:
- Langjährige, aktive, gemeinnützige ehrenamtliche Tätigkeit in Vereinen,
Organisationen oder sonstigen Gemeinschaften mit kulturellen, sportlichen,
sozialen oder anderen gemeinnützigen Zielen, mind. 15 Jahre
- Letzte ehrenamtliche Tätigkeit soll nicht länger als 5 Jahre zurückliegen
- Hervorragende Verdienste
Ausgrenzung für die Verleihung des Ehrenzeichens:
- Aktive Mitgliedschaften sind keine ehrenamtliche Tätigkeit im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen
- Klassisches Ehrenamt im demokratisch verfassten Staatswesen (wie kommunale Ehrenämter)
- BRK, THW, aktive Feuerwehr-Mitglieder, passive Mitglieder im Feuerwehrverein
- Ehrenamtliche Feldgeschworene, Richter oder Schöffen
- Ehrenämter mit angemessenen bis gut dotierten Aufwandsentschädigungen
- Tätigkeiten im Familienbereich
Weitere Informationen sowie die gesetzliche Grundlage sind auf den Internetseiten der Regierung von Oberbayern einzusehen unter www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ehrenzeichen des Bayerischen Ministerpräsidenten
Formblatt
Vorschläge können in Form eines Briefes an den Vorschlagsberechtigten unterbreitet werden:
Vertraulich!
Landrat Helmut Petz
Landshuter Str. 31
85356 Freising
Folgende Angaben soll das Schreiben beinhalten:
- Name, Anschrift und Telefonnummer des Antragstellers
- Personalien des/der Auszuzeichnenden
(Name, ggf. Geburtsname, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort,
Staatsangehörigkeit, Beruf zum Zeitpunkt des Vorschlags, Anschrift)
- Verein, Organisationen oder sonstige Gemeinschaften
(kurze Angaben über den Zweck / die Zielsetzung / die Aktivitäten / die für die
Allgemeinheit erbrachten Leistungen
- Vorgeschlagene Persönlichkeit
(genaue Bezeichnung der ehrenamtlichen Tätigkeiten / Funktionen /
Dauer / hervorragende Verdienste bei der Ausübung)