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Wohnraumförderung / Sozialer Wohnungsbau

Allgemeine Informationen

Der Freistaat Bayern fördert im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms den Bau (Neubau, Gebäudeerweiterung) sowie den Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum in der Form von Einfamilienhäusern, Zweifamilienhäusern und Eigentumswohnungen mit zinsgünstigen staatlichen Baudarlehen. Haushalte mit Kindern können zusammen mit dem Darlehen einen Zuschuss erhalten. Bei Erwerb von bestehendem Wohnraum kann zusätzlich ein ergänzender Zuschuss bewilligt werden.

 

Im Bayerischen Zinsverbilligungsprogramm werden der Neubau sowie der Erst- und Zweiterwerb von Eigenwohnraum mit zinsverbilligten Kapitalmarktdarlehen unterstützt. Diese Darlehen können auch zusammen mit Mitteln des Bayerischen Wohnungsbauprogramms gewährt werden. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung einer bestimmten Einkommensgrenze.

 

Zudem fördert der Freistaat Bayern die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro.

 

Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen. Da die Mittel im Allgemeinen nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge. Die Fördermittel sind beim Landratsamt oder bei der kreisfreien Stadt zu beantragen. Diese Stellen erteilen auch nähere Auskünfte und sind bei der Antragstellung behilflich.

Die Wohnraumförderung in Bayern

Die BayernLabo bietet Ihnen finanzielle Unterstützung bei der Eigenheimfinanzierung im Rahmen von zwei Förderprogrammen an. Mit den zinsverbilligten Darlehen und einem staatlichen Zuschuss für Kinder soll durch die Förderprogramme vor allem jungen Familien mit mittleren Einkommen die Eigenheimfinanzierung erleichtert werden.

Bayerisches Wohnungsbauprogramm

Gefördert werden der Neubau und der Erwerb von Eigenwohnraum (Alt- und Neubauten). Zielgruppe sind insbesondere Haushalte mit Kindern sowie Menschen mit Behinderung.

 

Die Fördermittel werden in der Höhe bewilligt, die zur Erreichung einer dauerhaft tragbaren Belastung erforderlich sind.

 

Das Darlehen ist in den ersten 15 Jahren mit mindestens 0,5 % zu verzinsen, anschließend beträgt der Zinssatz maximal 7,0 %. Die Tilgung beträgt 1,0 % (beim Erwerb von älteren Objekten 2,0 %). Im 1. und 2. Jahr ist das Darlehen tilgungsfrei. Anstatt der Tilgung wird in diesen beiden Jahren ein einmaliger Verwaltungskostenbeitrag in Höhe von 1,0 % erhoben. 

 

Haushalte mit Kindern erhalten zur weiteren Entlastung neben dem zinsgünstigen Darlehen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von 7.500,00 € je Kind.

 

Die dem Landratsamt Freising zur Verfügung stehenden Mittel im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms sind begrenzt und werden deshalb nach sozialer Dringlichkeit vergeben. Zudem werden die Mittel nur eingesetzt, sofern es für die Tragbarkeit der Belastung unbedingt erforderlich ist. Mittel des Kapitalmarktes und des Bayerischen Zinsverbilligungsprogramms sind dabei vorrangig einzusetzen.

Bayerisches Zinsverbilligungsprogramm

Gefördert werden der Neubau und der Erwerb von Eigenwohnraum (Alt- und Neubauten).

 

Der Darlehensbetrag beträgt höchstens 1/3 der Gesamtkosten des selbstgenutzten Wohnraums.

 

Mindestens 1/3 der Gesamtkosten müssen durch ein erstrangiges Kapitalmarktdarlehen finanziert werden.

 

Das Darlehen ist für die Dauer von 10 oder 15 Jahren zinsverbilligt. Im Anschluss erfolgt eine Anpassung an die Konditionen des Kapitalmarkts.

 

Die aktuellen Zinssätze finden Sie auf der Homepage der Bayerischen Landesbodenkreditanstalt. Alternativ hierzu wird ein 30-jähriges Volltilgerdarlehen angeboten.

 

Das Darlehen kann nicht zusammen mit einem Darlehen dem KfW-Wohneigentumsprogramm in Anspruch genommen werden. Andere KfW-Programme sind hiervon nicht betroffen und können zusätzlich bei Ihrer Bank oder Sparkasse beantragt werden.

 

Genaueres erfahren Sie auch im Merkblatt über die Förderung des Schaffens und des Erwerbs von Eigenwohnraum, dem Sie auch weitere Fördermöglichkeiten entnehmen können. Gerne können Sie sich aber auch direkt bei uns informieren, welche Art der Förderung in Ihrem Fall in Frage kommt.

 

Anpassung von Wohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung

Der Freistaat Bayern fördert die behindertengerechte Anpassung von bestehendem Eigen- und Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit Behinderung im Rahmen des Bayerischen Wohnungsbauprogramms mit einem leistungsfreien Baudarlehen von bis zu 10.000 Euro. Voraussetzung für eine Förderung ist unter anderem die Einhaltung von bestimmten Einkommensgrenzen.

 

Für eine Förderung kommen beispielsweise folgende Maßnahmen in Frage:

 

  •  Umbau einer Wohnung (behindertengerechter Wohnungszuschnitt mit ausreichenden Bewegungsflächen, Schwellenabbau, zum Beispiel an den Zugängen zu Terrassen, Loggien oder Balkonen)
  • Einbau behindertengerechter sanitärer Anlagen (zum Beispiel Schaffung bodengleicher Duschplätze oder Einbau von Stütz- und Haltesysteme)
  •  Einbau solcher baulichen Anlagen, die die Folgen einer Behinderung mildern (zum Beispiel ein Aufzug oder eine Rampe für Rollstuhlfahrer, Nachrüstung von automatischen Tür-, Tor-, oder Fensterantrieben, Maßnahmen zur Verbesserung der Orientierung und Kommunikation wie taktile Markierungen oder ergänzende Beschriftungen mit Braille- oder Reliefschrift).

 

Da die Mittel im Allgemeinen nicht für alle berechtigten Antragsteller ausreichen, richtet sich die Auswahl der zu fördernden Bauvorhaben nach der sozialen Dringlichkeit der Anträge.

 

Förderempfänger ist der Eigentümer (Nießbraucher) der Wohnung, zu deren Nutzung die entsprechende bauliche Maßnahme erforderlich ist. Die Förderung besteht aus einem leistungsfreien Baudarlehen von höchstens 10.000,00 €.

 

 

Antragstellung

Das Darlehen für die Eigenheimfinanzierung muss noch vor Baubeginn oder Kaufvertragsabschluss bei der örtlich zuständigen Bewilligungsstelle, in dessen Bereich die Immobilie liegt, beantragt werden. Dies sind in der Regel das Landratsamt oder das jeweils zuständige Referat bei kreisfreien Städten. Diese überprüfen jeden Förderantrag individuell und entscheiden eigenverantwortlich darüber, ob dem Antrag stattgegeben wird. Dort erhalten Sie auch alle erforderlichen Formulare sowie weitere Auskünfte. Bereits begonnene Vorhaben können nicht gefördert werden. Als Vorhabensbeginn gelten der Baubeginn (Aushub des Mutterbodens), der notarielle Kaufvertrag für eine Kaufeigentumsmaßnahme oder der Abschluss eines der Bauausführung zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrages (z.B. Fertighaus).

Erforderliche Unterlagen zum Informationsgespräch

Zur näheren Überprüfung und Konkretisierung benötigen wir ausführliche Angaben zu den Familienverhältnissen, zum Einkommen, zum Objekt und soweit möglich, zur geplanten Finanzierung.

 

Einkommensnachweise:

 

Technische Nachweise zum Objekt:

Steuerbescheid / Lohnsteuerbescheinigung

Bauplan (Ansichten u. Grundrisse)

Gehaltsnachweis Dezember (Vorjahr)

Wohnflächenberechnung

Gehaltsnachweise der letzten 3 Mon. / ggf. Bescheid über die Höhe des Elterngeldes

Berechnung d. umbauten Raums (Kubaturberechnung)

Gehaltsnachweis m. Urlaubsgeld

Exposé d. Verkäufers

Gehaltsnachweis m. Weihnachtsgeld

Gesamtkostenaufstellung

Gehaltsnachweis m. Sonderzahlungen (z.B. Bonus od. Gewinnbeteiligung)

 

 

Gesetzliche Grundlagen

  • Bayerisches Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG)
  • Verordnung über die Durchführung des Wohnraumförderungs- und Wohnungsbindungsrechts (DVWoR)
  • Wohnraumförderungsbestimmungen in der jeweils gültigen Fassung
  • II. Berechungsverordnung (II. BV)
  • Wohnflächenverordnung (WoFlV)
  • Einkommenssteuergesetz (EStG)

Kosten

Es entstehen keine Kosten.

Externe Links

Kontakt

Landratsamt Freising
SG 43 - Wohnungswesen
I. OG - Altbau (Klostergebäude)
Landshuter Str. 31
85350 Freising

Ansprechpartner

Herr Hörl
Zimmer 134
Tel.Nr.: 08161/600-174
Fax: 08161/600-171
E-Mail: wohnungswesen[at]kreis-fs.de

Frau Hörl
Zimmer 134
Tel.Nr.: 08161/600-172
Fax: 08161/600-171
E-Mail: wohnungswesen[at]kreis-fs.de

Öffnungszeiten

Montag          08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Dienstag        08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mittwoch       08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag   08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 17.30 Uhr

 

Für nähere Informationen und Vorprüfungen zur Wohnraumförderung bitten wir um vorherige Terminvereinbarung.

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