Immissionsschutz
Allgemeinverfügung: Vollzug der Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen
Befristete Wiederinbetriebnahme von älteren Holzfeuerungsanlagen der 1. BImSchV aufgrund der Gasmangellage
Aufgrund einer Gasmangellage wurde die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Daraufhin wurden mit Inkrafttreten zum 12.07.2022 neue Regelungen in das Bundes-Immissionsschutzgesetz aufgenommen (§§31a bis 31d), die Änderungen im Bereich "Brennstoffwechsel bei einer Mangellage" beinhalten und für Feuerungsanlagen im Anwendungsbereich der 13., 17. und 44. BImSchV gelten.
Diese Tatsachen rechtfertigen entsprechend des Schreibens des Bayerischen Staatsministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz vom 29.07.2022, Az.: 75g-U8700-2022/36-23, dass bestimmte Holzfeuerungsanlagen, die die Vorgaben der 1. BImSchV nicht mehr einhalten können, zeitlich befristet wieder in Betrieb genommen werden können. Die dafür nötigen Ausnahmegenehmigungen sollen mithilfe von Allgemeinverfügungen erteilt werden.
Das Landratsamt Freising hat die entsprechende Allgemeinverfügung erlassen. Diese ist im Amtsblatt vom 18.08.2022 veröffentlicht.
Anlagen nach der Industrieemissionsrichtlinie (IE-Anlagen)
Die EU-Richtlinie 2010/75/EU über Industrie-Emissionen (IE-RL) vom 24.11.2010 ist am 06.01.2011 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über Industrie-Emissionen vom 08.04.2013 wurde sie in nationales Recht umgewandelt.
Die IE-RL der europäischen Union enthält Regelungen zu Genehmigung, Betrieb, Überwachung und Stilllegung von Industrieanlagen. Im Anhang 1 der IE-RL ist geregelt, um welche Anlagen es sich handelt.
Ziel der Richtlinie ist es, Umweltbelastungen für Luft, Wasser und Boden zu vermeiden, zu vermindern und so weit wie möglich zu beseitigen. Ziel ist es die Genehmigung für umweltrelevante Industrieanlagen auf euopäischer Ebene zu vereinheitlichen.
Das Überwachungsprogramm des Landratsamtes Freising, die Überwachungsberichte sowie die Genehmigungsbescheide finden Sie hier.
44. BImSchV (Verordnung über mittelgroße Feuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen)
Verordnungen
Verschiedene Dokumente und Verordnungen sind hier hinterlegt.
Formulare
Ansprechpartner
Technik Immissionsschutz
Elke Bachhuber-Portz (Gruppenleitung)
Zimmer 560
Tel.Nr.: 08161/600-468
Fax: 08161/600-610
E-Mail: elke.bachhuber-portz[at]kreis-fs.de
- Ansprechpartner für alle Fragen zum Thema Immissionsschutz (Lärmschutz, Luftreinhaltung usw.)
- Stellungnahmen zu Bauleitplänen
- Anlagenüberwachung, fachliche Stellungnahme, Beratungen
Frank Frieser
Zimmer 571
Tel.Nr.: 08161/600-514
Fax: 08161/600-610
E-Mail: frank.frieser[at]kreis-fs.de
- Anlagenüberwachung, fachliche Stellungnahmen (Lärmschutz, Luftreinhaltung), Beratungen
Andreas Asen
Zimmer 571
Tel.Nr.: 08161/600-498
Fax: 08161/600-610
E-Mail: andreas.asen[at]kreis-fs.de
- Anlagenüberwachung, fachliche Stellungnahmen (Lärmschutz, Luftreinhaltung), Beratungen
Verwaltung Immissionsschutz
Silvia Peichl (Mo, Mi, Fr. vorm.)
Zimmer 562
Tel.Nr.: 08161/600-464
Fax: 08161/600-610
E-Mail: silvia.peichl[at]kreis-fs.de
- Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Sandra Wienzek
Zimmer 562
Tel.Nr.: 08161/600-565
Fax: 08161/600-610
E-Mail: sandra.wienzek[at]kreis-fs.de
- Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Linda Wahler
Zimmer 562
Tel.Nr.: 08161/600-467
Fax: 08161/600-610
E-Mail: linda.wahler[at]kreis-fs.de
- Genehmigung und Überwachung von Anlagen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz
Ilonka Bayer
Zimmer 569
Tel.Nr.: 08161/600-436
Fax: 08161/600-610
E-Mail: ilonka.bayer[at]kreis-fs.de
- Überwachung von Feuerungsanlagen (1.BImschV)
- Beschwerden wegen Lärm, Luftverunreinigungen usw. durch immissionsschutzrechtlich genehmigungsbedürftige und nicht genehmigungsbedürftige Anlagen
Petra Biller
Zimmer 569
Tel.Nr.: 08161/600-424
Fax: 08161/600-610
E-Mail: petra.biller[at]kreis-fs.de