Ökoflächenkataster und Ausgleichsflächen
Rechtsgrundlage ist Art. 9 Bayerisches Naturschutzgesetz "Kompensationsverzeichnis".
Das Ökoflächenkataster (ÖFK) Bayern dient dazu, systematisch alle Flächen zu erfassen, die im Rahmen der Eingriffsregelung als Ausgleichs- oder Ersatzflächen festgelegt wurden, bzw. alle Flächen, die mit öffentlichen Mitteln angekauft wurden.
Damit wird es ermöglicht, diese Flächen zu überwachen, ihre Funktion für unser Ökosystem langfristig zu sichern, sowie in landesweite Biotopverbundsysteme zu integrieren.
Das Ökoflächenkataster wird vom Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) geführt und laufend aktualisiert. Alle Genehmigungs- und Eingriffsbehörden sowie die Gemeinden sind verpflichtet, solche Ökoflächen zu melden.
Weiterführende Informationen erhalten Sie beim Bayerischen Landesamt für Umwelt (LfU) oder bei: