Grillen nur mit Erlaubnis!
Liebe Grillfreunde!
An Isar und Amper hat der Schutz des Waldes und der Natur mit den seltenen Tieren und Pflanzen besonderes Gewicht. Aus diesem Grunde wurden diese Landschaften in Schutzgebiete eingebunden.
Grillfeiern sind daher nur an einigen festgelegten Plätzen möglich. Zuständig für die Erlaubnis ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ebersberg-Erding (Telefon 08122/480-1005). Auskünfte hierzu können auch beim Landratsamt Freising (Telefon 08161/600-427) eingeholt werden.
Die Kosten für die Beantragung einer Erlaubnis belaufen sich derzeit auf 20 Euro.
Das Grillen ohne Erlaubnis stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit erheblicher Geldbuße geahndet werden kann.