Merkblatt Freiflächengestaltungspläne
Grundsätzlich soll bei jedem Neubauvorhaben und größeren Um- und Erweiterungsbauvorhaben das Umfeld des Bauvorhabens nach gestalterischen und ökologischen Gesichtspunkten angelegt werden. Bei Baugenehmigungsverfahren können von der unteren Bauaufsichtsbehörde entsprechende Planunterlagen (Freiflächengestaltungsplan) als Bestandteil des Bauantrages gefordert werden.
Seit dem 01.09.2014 gilt die Bayerische Kompensationsverordnung (BayKompV) auch bei der Fertigung von Freiflächengestaltungsplänen (FFPlänen). Hierbei ist der vorhandene Bestand nach einem eigens dafür entwickelten Wertpunktesystem zu bewerten.
Weitere Informationen zur Erstellung eines Freiflächengestaltungsplans erhalten Sie im Merkblatt.