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Einzelbauvorhaben

Eingriffe in Natur und Landschaft sind auch bei bei Einzelbauvorhaben möglich. Die untere Naturschutzbehörde muss deshalb an solchen Verfahren beteiligt werden, um die Belange des Naturschutzes zu vertreten und umzusetzen.

Auch Einzelbauvorhaben im Außenbereich (z.B. landwirtschaftliche Gebäude, Gerätehütten, etc.) bedürfen der Zustimmung. Eine vorherige Kontaktaufnahme mit der Behörde ist deshalb sinnvoll.


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