Wertstoffhof und Abfall
Mit dem Inkrafttreten der 16. Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab 3.4.2022 entfällt für Besucher die bisherige Pflicht zum Tragen medizinischer Gesichtsmasken in den Innenräumen der Wertstoffhöfe.
Es gibt unverändert keine Zugangsbeschränkungen mehr. Allerdings bleiben allgemeine Schutz- und Hygienemaßnahmen auf freiwilliger Basis weiterhin empfohlen, insbesondere die Wahrung des Mindestabstands, das Tragen medizinischer Gesichtsmasken in Innenräumen sowie freiwillige Hygienekonzepte (z.B. Handdesinfektion).