Aktuell geltende Regelungen im Landkreis Freising
Derzeit (seit 1. Oktober 2022) gibt es in Bayern eine Maskenpflicht in bestimmten Bereichen. Eine Übersicht dazu findet sich im Kasten.
Außerdem wird empfohlen, weiterhin auch in anderen Bereichen eine Maske zu tragen, Abstand zu halten, die Hygieneregeln zu beachten und sich impfen zu lassen.
Rechtliche Grundlagen
Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
Alle aktuellen Regelungen sind in der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung festgelegt.
AV Corona-Schutzmaßnahmen
Die Allgemeinverfügung (AV) Isolation trat mit Ablauf des 15. November 2022 außer Kraft. An ihre Stelle tritt die Allgemeinverfügung zu Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen vom 15. November 2022 (AV Corona-Schutzmaßnahmen), die die verpflichtenden Schutzmaßnahmen bei positiv auf das Coronavirus SARS-CoV-2 getesteten Personen vorsieht. Sie trat zum 16. November 2022 in Kraft.
Coronavirus-Einreiseverordnung
Die Coronavirus-Einreiseverordnung regelt bundesweit einheitlich die Anmelde-, Quarantäne- und Testnachweispflicht sowie das Beförderungsverbot aus Virusvarianten-Gebieten.